Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version 2.1. / 30.12.2011)


§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der FP Passenger Service GmbH (nachfolgend „Fairplane") und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Fairplane unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Vertrages bei der Durchsetzung des Anspruchs des Auftraggebers aus der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (nachfolgend „Fluggastverordnung" genannt) gegen eine Fluggesellschaft. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch vor.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungen

2.1. Das von Fairplane unterbreitete Angebot zur Unterstützung bei der Durchsetzung der unter § 1 bezeichneten Fluggastrechte ist unverbindlich. Der Auftraggeber gibt mit dem Einreichen der Forderung Fairplane ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das er 14 Tage gebunden ist. Die anschließend von Fairplane verschickte Eingangsbestätigung bzw. weitere Informationsnachfragen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens Fairplane und/oder der beauftragten Vertragsanwälte gegenüber dem Auftraggeber.
2.2. Fairplane unterstützt den Auftraggeber ausschließlich bei der Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Fluggastverordnung nebst sämtlichen zugehörigen Nebenforderungen und Zinsen. Weitere Ansprüche, sei es aus der Fluggastverordnung selbst oder aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder im Rahmen des dem Flug zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, werden von Fairplane bzw. durch die Vertragsanwälte nicht bearbeitet.
2.3. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von Fairplane keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Fairplane nimmt insbesondere keine rechtliche (Vor-)prüfung der Ansprüche des Auftraggebers vor. Fairplane wird als Unternehmen für den Auftraggeber ausschließlich vermittelnd sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug- Wetter- und sonstigen Daten in der Fairplane-Datenbank tätig. Eine Durchsetzung des Anspruchs erfolgt nach Wahl von Fairplane durch einen oder mehrere nachfolgende Rechtsanwälte: Heinke Skribe + Partner Rechtsanwälte GmbH, Franziska Trinks und Mag. Petra Cernochova (nachfolgend „Vertragsanwälte" genannt).
2.4. Die Ansprüche des Auftraggebers werden von den Vertragsanwälten im Namen des Auftraggebers auf Rechnung von Fairplane geltend gemacht.
2.5. Fairplane ist ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, mit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung die Vertragsanwälte zu beauftragen und im Rahmen dessen die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der Vertragsanwälte sowohl mit der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, insbesondere der Einbringung von Klagen gegen die Fluggesellschaft oder von Anträgen bei Schlichtungsstellen oder sonstigen Behörden, und der Übermittlung von Informationen und Daten ausdrücklich zu. Durch die Beauftragung der Vertragsanwälte kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Vertragsanwalt zustande. Werden die Vertragsanwälte beauftragt, ist Fairplane verpflichtet, den Auftraggeber von den Kosten der Vertragsanwälte sowie von allen damit verbunden Kosten der Rechtsverfolgung - einschließlich der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung vom Auftraggeber zu tragen sind - freizustellen und ihn diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
2.6. Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens sind die Vertragsanwälte in ihrer Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen die Fluggesellschaft frei. Die Vertragsanwälte sind insbesondere dazu berechtigt, Vergleichsangebote (Gutscheine etc) ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber abzulehnen.

§ 3 Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird die Vertragsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche ihm bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen Fairplane oder den Vertragsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von Fairplane oder den Vertragsanwälten wird der Auftraggeber zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise während der gesamten Vertragslaufzeit an Fairplane überlassen. Der Auftraggeber wird Fairplane unverzüglich nach dem Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Nachfrage von Fairplane oder deren Vertragsanwälten die Bevollmächtigung der Vertragsanwälte durch ihn schriftlich auf einer vorgefertigten und an ihn übersandten Erklärung zu bestätigen.
3.2. Der Auftraggeber versichert durch die Akzeptanz dieser AGB, dass er sämtliche Flugdaten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat, dass er selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung ist bzw. darüber verfügen darf sowie dass er keine über seine Angaben hinausgehenden Ausgleichszahlungen erhalten hat.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fairplane unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen der Fluggesellschaft an ihn direkt geleistet werden oder wenn er von der Fluggesellschaft direkt an ihn adressierte Schreiben erhält. Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Fluggesellschaft ausschließlich an Fairplane und/oder die Vertragsanwälte schuldbefreiend leisten kann.
3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von Fairplane keine eigenen Handlungen oder Verfahren zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft, abzugeben. Soweit die Fluggesellschaft oder Vertreter der Fluggesellschaft mit dem Auftraggeber selbst in Kontakt treten, wird der Auftraggeber Fairplane unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Forderung nur mit der vorherigen Einwilligung von Fairplane an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
3.6. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus § 3 nicht oder nicht ausreichend nach, so ist Fairplane neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 30,- € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.

§ 4 Vergütung, Abrechnung

4.1. Für ihre Leistungen erhält Fairplane eine pauschale erfolgsabhängige Provision gestaffelt nach der Höhe der von der Fluglinie tatsächlich geleisteten Ausgleichszahlung ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen wie folgt:

Ausgleichszahlung
(ohne allfällige Zinsen)
Erfolgsprovision 
(inkl. Umsatzsteuer)
€     0,01 bis € 124,99 €     0,00
€ 125,00 bis € 199,99 €   33,75
€ 200,00 bis € 249,99 €   54,00
€ 250,00 bis € 299,99 €   67,50
€ 300,00 bis € 399,99 €   81,00
€ 400,00 bis € 599,99 € 108,00
ab € 600,00 € 162,00

4.2 Fairplane erhält ferner für jede zur Bearbeitung übergebene Forderung einmalig eine Gebühr in Höhe von 30,- € inkl. Umsatzsteuer für die Aufbereitung und Zurverfügungstellung der Flug-, Wetter und sonstiger anspruchsrelevanter Daten. Ziffer 4.1 gilt sinngemäß.
4.3 Fairplane und/oder die betrauten Vertragsanwälte sind berechtigt, die Provision (Ziffer 4.1) und die Gebühr (Ziffer 4.2) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die von der Fluggesellschaft an Fairplane oder die Vertragsanwälte geleistet werden. Leistet die Fluggesellschaft die Gebühr nach Ziffer 4.2 nicht zusätzlich zur Ausgleichszahlung, erhält der Auftraggeber einen Preisnachlass in Höhe von 30,- €. Nach Erhalt der Forderung von der Fluggesellschaft wird Fairplane oder die Vertragsanwälte den entsprechend verringerten Betrag auf ein vom Auftraggeber angegebenes Konto überweisen. Wird eine falsche Kontoverbindung durch den Auftraggeber angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, gilt diese Verpflichtung von Fairplane als erfüllt.
4.4 Für den Fall, dass die Vertragsanwälte die Forderung des Auftraggebers nicht durchsetzen können, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Fairplane stellt den Auftraggeber von sämtlichen Kosten im Sinne der Ziffer 2.5. frei. Sollte die Fluggesellschaft, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten im Sinne der Ziffer 2.5. oder Ersatz von Generalunkosten oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung (nachfolgend „Kostenersatzansprüche" genannt) selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, steht dieser Kostenersatz ausschließlich Fairplane zu. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß Ziffer 4.1. Dem Auftraggeber steht jedoch im Falle der diesbezüglichen Zahlung durch die Fluggesellschaft Anspruch auf Ersatz der Gebühr gemäß Ziffer 4.2 zu. Soweit rechtlich zulässig tritt der Auftraggeber die Kostenersatzansprüche, soweit sie ihm zustehen, an Fairplane zur Einziehung ab, sodass Fairplane auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt ist, diese im eigenen Namen geltend zu machen. Die von der Fluggesellschaft geleisteten Verzugszinsen stehen jedenfalls zur Gänze dem Auftraggeber zu.
4.5. Fairplane ist nur auf Anfrage des Auftraggebers verpflichtet, den diesem überwiesenen Betrag aufzuschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag nachzuweisen.
4.6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, rechtskräftig festgestellt oder von Fairplane anerkannt wurden.
4.7. Fairplane und/oder die beauftragten Vertragsanwälte haften - soweit gesetzlich zulässig - außer bei Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Beendigung des Vertrages und Rücktritt vom Vertrag

5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, binnen sieben Werktagen von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist berechnet sich ab dem Vertragsabschluss gemäß Ziffer 2.1. Samstage und Sonn- und Feiertage werden in diese Frist nicht eingerechnet. Der Auftraggeber kann den Rücktritt aber bereits nach Einreichen der Forderung erklären.
5.2. Das Vertragsverhältnis zwischen Fairplane, den beauftragten Vertragsanwälten und dem Auftraggeber endet, wenn die Forderung durch die Fluggesellschaft gezahlt wurde und Fairplane und/oder die Vertragsanwälte den anteiligen Betrag an den Auftraggeber weitergeleitet hat.
5.3. Das Vertragsverhältnis endet weiters durch Erklärung von Fairplane, dass die Forderung wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung nicht weiter durchsetzen werden kann. Die Beurteilung der Aussichtslosigkeit erfolgt durch die Vertragsanwälte und steht diesen hierbei ein eigenes Ermessen unter der Bedingung einer pflichtgemäßen Prüfung zu.
5.4. Für den Fall, dass die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht aktiv gegenüber der Fluggesellschaft geworden sind oder trotz eingeleiteter Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten keine Begleichung der Forderung erreichen konnten, steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und entfaltet sofortige Wirkung.
5.5. Im Übrigen ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber gegenüber Fairplane oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht hat.
5.6. Mit Beendigung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und Fairplane endet auch das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsanwalt.

§ 6 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

§ 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges

7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen Fairplane und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossen Vertrag ist, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Firmensitz von Fairplane in 1010 Wien.
7.2. Für sämtliche sich aus den Verträgen zwischen Fairplane und dem Auftraggeber ergebenden formellen und materiellen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen grundsätzlich, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
7.4 Die Version 2.0 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für Verträge, die aufgrund eines ab dem 8.7.2011 abgegebenen verbindlichen Angebots des Auftraggebers im Sinne der Ziffer 2.1 zu Stande kommen. Auftraggebern, die bereits vor diesem Zeitpunkt ein verbindliches Angebot abgegeben haben und/oder mit denen vor diesem Zeitpunkt ein Vertrag zu Stande gekommen ist, steht es frei, sich auch auf die Version 2.0 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einzelne Bestimmungen der Version 2.0 zu berufen.

  • Beispiel: OS198
  • Beispiel: 22.3.2011