Andreas aus Stuttgart will zu Freunden nach Hamburg und bucht seinen Flug im Internet.
Andreas ist rechtzeitig am Flughafen, der Flug hat 3 Stunden Verspätung, da es einen Schaden am Fahrwerk gegeben hat.
Andreas hat Anspruch auf EUR 250 Entschädigung. Fairplane setzt diesen Anspruch für Sie durch. Fairer geht's nicht.
Vier Mitglieder der Familie F. buchen bei der europäischen Airline B. einen Flug von München nach Toronto (Kanada) und zurück. Der Rückflug von Toronto nach München war mit Abflugzeit 18.10 Uhr geplant. Nach der Abfertigung wurde mitgeteilt, dass der Flug wegen technischer Mängel annulliert wurde. Familie F. wird das Gepäck wieder ausgehändigt und wird anschließend in ein Hotel gebracht.
Am folgenden Tag wird Familie F. für einen Flug mit gleicher Flugnummer eingecheckt. Der Flug erreicht München 25 Stunden später als geplant.
Familie F. hat Anspruch auf eine Entschädigung von EUR 2.400 (EUR 600 je Person). Fairplane setzt diesen Anspruch für Sie durch. Fairer geht's nicht.
Alexander ist Münchner Anwalt und muss zu einer Verhandlung nach Hamburg. Er bucht den frühesten Flug nach Berlin (bei Airline L.): geplanter Abflug 7 Uhr - geplante Ankunft Berlin 8 Uhr. Als Alexander - wie auf dem Ticket angegeben - um 6.15 Uhr einchecken möchte, wird Ihm am Counter mitgeteilt, dass der Flug überbucht sei und er nicht mitfliegen könne.
Alexander wird als Alternative der 8 Uhr Flug angeboten, wenn er auf den gebuchten Flug freiwillig verzichtet. Der 8 Uhr Flug ist aber wegen des Verhandlungstermins keine Option für Alexander. Er besteht auf den 7 Uhr Flug. Alexander wird trotzdem nicht mitgenommen und muss notgedrungen mit dem 8 Uhr Flug nach Berlin fliegen.
Alexander hat gegenüber der Airline L. Anspruch auf mindestens EUR 125 Entschädigung. Fairplane setzt diesen Anspruch für Sie durch. Fairer geht's nicht.
Sabine aus Wien hat einen Geschäftstermin in Madrid und bucht einen günstigen Flug bei Airline A. über das Internet: geplanter Abflug 8.45 Uhr - geplante Ankunft Madrid 11.25 Uhr.
Morgens beim Check-In wird Sabine mitgeteilt, dass der Flug wegen einem Turbinenschaden gestrichen wurde. Sabine wird angeboten auf dem 11.00 Uhr Flug der Airline K. mitzufliegen. Sabine fliegt mit Airline K. und landet um 13.40 Uhr in Madrid. Zu Ihrem Geschäftstermin schafft sie es gerade noch so.
Sabine kann von Airline A. eine Entschädigung von EUR 250 verlangen. Fairplane setzt diesen Anspruch für Sie durch. Fairer geht's nicht.
Karin aus Hamburg will übers Wochenende nach London und bucht bei Airline E. einen Flug für 1 € über das Internet nach London.: geplanter Abflug 7 Uhr - geplante Ankunft London 7.40 Uhr (mit Zeitverschiebung).
Der Abflug verspätet sich aufgrund von Nebel. Karin erreicht London 4 Stunden später als geplant.
Karin kann keine Entschädigung von Airline E. verlangen, da die Verspätung wetterbedingt war.