Sie wurden zwar mit Ihrer gebuchten Flugnummer befördert, Ihr Flug hatte aber mindestens 3 Stunden Verspätung. Ausschlaggebend für Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung ist hierfür immer die Ankunftszeit am Zielflughafen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihr Recht gemäß EU-Verordnung 261/2004 durchzusetzen!
Bitte geben Sie die Daten Ihres Fluges ein.