Hier finden Sie Antworten auf die am Häufigsten gestellten Fragen! Sollten wir eine Ihrer Fragen nicht beantwortet haben, schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder per Mail an: office@fairplane.net
Fairplane (die FP Passenger Service GmbH) wurde nach einer 24-stündigen Wartezeit am Flughafen Moskau Sheremetyevo und die darauffolgenden noch leidvolleren Erkenntnisse der nicht Durchsetzbarkeit von Passagierrechten durch Privatpersonen geboren. Wir sind ein junges, 2011 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Wien. Fairplane unterstützt Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gemäß der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 bei stornierten, verspäteten (> 3h) und überbuchten Flügen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bedienen wir uns erfahrener Vertragsanwälte und Flugsachverständige in Europa.
Obwohl die Passagierrechte in der EU-VO Nr. 261/2004 eindeutig geregelt sind, zeigen sich Fluggesellschaften bei Reklamationen jedoch wenig kooperativ und führen vielfältige Gründe an, warum Ausgleichszahlungen nicht möglich sind. Die Ausführungen der Fluggesellschaften sind für die meisten Verbraucher nicht überprüfbar, da sie sich auf schwammige Formulierungen und Einwände wie "außergewöhnliche Umstände" berufen. Häufig handelt es sich hierbei jedoch um vorgeschobene Einwände, die allein dazu dienen, die Anfrage des Fluggastes abzuwehren und der Ausgleichszahlung zu entgehen.
Fairplane hat Zugriff auf verschiedenste Flugdaten, Wetterdaten sowie Datenbanken über Flugbewegungen und Flottenmanagement. Mit diesem Hintergrundwissen beauftragt und bevollmächtigt Fairplane auf eigene Kosten in Ihren Namen Rechtsanwälte, welche Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung prüfen und anschließend außergerichtlich und gerichtlich verfolgen. Zwischen Ihnen und den von Fairplane beauftragten Rechtsanwälten kommt es zu einem Vollmachtsverhältnis. Sämtliche Kosten werden von Fairplane übernommen. Fairplane erhält nur im Erfolgsfalle die vereinbarte Vergütung.
Nachdem bzw. während Sie die notwendigen Daten in die Online-Maske auf www.flugverspaetung.at eingegeben haben, berechnet Fairplane automationsunterstützt und unverbindlich, basierend auf den uns zugänglichen historischen Flugdaten die voraussichtliche Höhe einer allfälligen Ausgleichsleistung.
Anschließend machen unsere Vertragsanwälte Ihren Anspruch gegenüber der Fluglinie geltend. Hierzu gehören sämtliche Korrespondenzen, Mahnungen, Telefonate, flugtechnische und meteorologische Gutachten und ggf. das Führen von Gerichtsprozessen auf unsere Kosten. Bei erfolgreicher Intervention geht die Zahlung der Fluglinie auf dem Anwaltstreuhandkonto unserer Vertragsanwälte ein.
Je nachdem, ob Sie umgebucht wurden, Ihr Flug verspätet war oder storniert wurde und welche Verspätung Sie aus diesem Umstand gehabt haben sowie welche Entfernung Ihr Flug zurückgelegt hatte, haben Sie unterschiedliche Ansprüche auf Ausgleichsleistung gegen das den Flug durchführende Flugunternehmen. Ausgleichszahlungen zwischen EUR 125,- und EUR 600,- pro gebuchtem Ticket sind möglich, für Details siehe Beispiele. Beauftragen Sie Fairplane mit Ihrem Fall, wird von der gezahlten Ausgleichsleistung noch die vereinbarte Erfolgsprovision abgezogen.
Beispiel: Ihr Flug München nach New York mit der Lufthansa wurde annulliert, sofern keine außergewöhnlichen Umstände (Wetter, höhere Gewalt, ungeplante Streiks,...) vorliegen haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von EUR 600,00 pro gebuchten Ticket. Nach Zahlungseingang von der Fluglinie, verrechnet Fairplane EUR 162,00 Erfolgsprovision und Sie erhalten EUR 438,00 über den beauftragten Vertragsanwalt per Überweisung gutgeschrieben.
Fairplane arbeitet rein erfolgsbasiert, Sie haben absolut kein Kostenrisiko. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhält Fairplane eine pauschale Erfolgserfolgsprovision nach Maßgabe folgender Tabelle
| Ausgleichszahlung (ohne allfällige Zinsen) |
Erfolgsprovision inkl. Ust. |
| € 0,01 bis € 124,99 | € 0,00 |
| € 125,00 bis € 199,99 | € 33,75 |
| € 200,00 bis € 249,99 | € 54,00 |
| € 250,00 bis € 299,99 | € 67,50 |
| € 300,00 bis € 399,99 | € 81,00 |
| € 400,00 bis € 599,99 | € 108,00 |
| ab € 600,00 | € 162,00 |
Dies entspricht einer Erfolgsprovision von maximal 27% der von der Fluglinie bezahlten Ausgleichsleistung.
Allfällige von der Fluglinie bezahlte Verzugszinsen stehen zur Gänze Ihnen zu. Allfällige Kostenersatzzahlungen der Fluglinie für die außergerichtliche und gerichtliche Betreibung verbleiben bei Fairplane bzw. den Vertragsanwälten.
Wir benötigen Ihr Ticket (physisch oder als e-tix) bzw. Ihre Buchungsbestätigung. Falls Sie diese uns nicht elektronisch übermitteln können, senden Sie uns diese per Fax an +43-1-532-01-46-46.
Die Bearbeitungsdauer hängt stark vom Einzelfall ab. Dabei spielen die Einzelheiten des jeweiligen Falles in Bezug auf den Flug, die Fluggesellschaft (auch deren Kooperations- und Vergleichsbereitschaft) und die Rechtslage eine wesentliche Rolle. Der Zeitrahmen liegt im Durchschnitt zwischen 9 -12 Wochen. Eine genauere Angabe ist nicht möglich. Wir halten Sie aber über den Status und den Verlauf des Verfahrens stets auf dem Laufenden.
Sie können jederzeit über unsere Website www.fairplane.net mit Ihrer Fairplane-ID und Ihrem Passwort den Status Ihrer Forderung einsehen.
Sollten wir keinen Erfolg haben, werden wir Sie benachrichtigen. Sie haben in diesem Fall keinerlei Kosten zu tragen. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie Ihren Fall in eigenem Namen selbst weiter verfolgen wollen.
Fairplane und die von uns zugezogenen Experten haben Zugriff auf verschiedenste Flugdaten, Wetterdaten sowie Datenbanken über Flugbewegungen und Flottenmanagement. Weiters verfügen unsere Vertragsanwälte über die aktuellste europäische und nationale Fluggastrechtsprechung. Durch den Zugriff auf diese Daten, die Kombination dieser Daten und aufgrund der spezifischen juristischen Kompetenzen unserer Vertragsanwälte, kann eine solide Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Anspruches abgegeben werden. Wir nehmen Ihnen einerseits nicht nur viel Arbeit ab, sondern erhöhen durch das Fachwissen auch die Erfolgswahrscheinlichkeit der Anspruchsdurchsetzung.
Ja, Sie können für alle Personen der gleichen Buchung bzw. jene die auf dem gleichen Flug gebucht waren, den Anspruch gemeinsam einreichen, sofern die andere Person zugestimmt hat bzw. Ihnen einen Auftrag dazu erteilt hat. Als Alternative können die anderen Personen das Online-Formular selbst ausfüllen.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Sie sollten den Anspruch in jedem Fall bei uns einreichen, denn unsere Vertragsanwälte prüfen im Einzelfall auch, ob Ansprüche bereits verjährt sind. Sie können auch Unterlagen/Daten zu Flügen, die länger zurückliegen, bei uns einreichen.
Da mit der Entschädigung keine Leistung verbunden ist, brauchen Sie diese grundsätzlich auch nicht zu versteuern. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
In der Regel wird die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung direkt an die Vertragsanwälte überweisen. Die Erfolgsprovision wird von dieser Ausgleichszahlung abgezogen und Fairplane oder die Vertragsanwälte überweisen Ihnen den entsprechend verringerten Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Der Vertrag läuft in der Regel so lange, bis die Forderung durch die Fluggesellschaft gezahlt wurde und Fairplane und/oder die Vertragsanwälte den anteiligen Betrag an Sie weitergeleitet haben. Sie können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht aktiv gegenüber der Fluggesellschaft geworden sind oder trotz eingeleiteter Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten keine Begleichung der Forderung erreichen konnten. Zudem steht Ihnen auch das Recht zu, binnen sieben Werktagen ab Vertragsabschluss von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Samstage und Sonn- und Feiertage werden in diese Frist nicht eingerechnet.